Bausachverständiger Osnabrück, Münster,Bielefeld & Region
Ansgar Heinrich Rosengarten ist Ihr qualifizierter
Bausachverständiger bei der Bewertung & Begutachtung
von Immobilien
✓ Statik/Tragwerksplanung
✓ Oberbauleitung, Fachbauleitung
✓ Energieberatung, Immobilienbewertung
Seit vielen Generationen als Bausachverständiger Osnabrück & Region für Sie da
Erstellung von Gutachten
Seit Generationen (seit 1845) sind wir die Sachverständigen und Bauexperten Ihres Vertrauens! Unsere gesamten Sachverständigen- sowie Gutachterdienstleistungen im Bau-, Immobilien- und Handwerksbereich sowie im Versicherungsbereich sind modular aufgebaut und wir sind somit für Sie “ INTERDISZIPLINÄR “ auch im Bereich Bauplanung-Statik-Bauplanungsleistungen sowie für die Oberbauleitung und Fachbauleitung-Bauüberwachung sämtlicher, handwerklicher Ausführungen sachkundig und kompetent tätig. Rufen Sie uns unverbindlich an und lassen sich mit Sachverstand kompetent beraten und begleiten!
Wir bieten Ihnen eine umfassende und professionelle Beratung, Begleitung und Planung im gesamten Sachverständigenwesen an und sind auch Ihr Ansprechpartner bei allen Schadensfällen . Auch stehen wir Ihnen als Bauplanungsbüro für sämtliche Leistungsphasen 1 – 9 der HOAI bei Seite.
Unser umfangreiches Sachverständigen Know-how ist gewährleistet durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen im Sachverständigenwesen. Für die Fachgebiete: Bau-Immobilien-Handwerk- Versicherungsschäden sowie (!) auch Gewerkeübergreifend.
Zertifizierter Sachverständiger nach ISO 17024
Heute geht man bei Behörden bereits von einer Gleichstellung des öffentlich bestellten und des nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen aus.
Eine Kompetenzzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist für jeden Sachverständigen eine gute Möglichkeit, seine Qualifikation nach internationalen Maßstäben anerkennen zu lassen. Mit der ISO/IEC 17024 wurde der Grundstein für eine Vergleichbarkeit von Sachverständigenkompetenzen auf nationalem und internationalem Niveau erreicht. Damit hat die Europäische Union einen weiteren Meilenstein für die Arbeitnehmerfreizügigkeit geschaffen, die es ermöglicht, dass Sachverständige auch grenzüberschreitend agieren können. In vielen wirtschaftlichen Bereichen werden Sachverständige auch immer öfter auf Gutachten mit Auslandsbezug stoßen. Sei es, dass der Auftraggeber ein internationaler Konzern ist, eine zu bewertende Maschine aus dem Ausland bezogen wurde, ein ausländisches Grundstück betroffen ist oder sich ein Unfall im Ausland ereignet hat.


